Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeits... (553.154)
CH - SG

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte vom 20. September 1977 (Stand 20. September 1977) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945 1 und

Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsaus -

weis vom 29. Dezember 1953 2 , aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Regie - rungsrates des Kantons Schwyz als Gegenrechtserklärung: 3
Art. 1
1 Die vom Kanton Schwyz ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz 4 ) unterzieht.
Art. 2
1 Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
1 sGS 553.1 .
2 nGS 20–34 (sGS 553.15 ).
3 In Vollzug ab 20. September 1977.
4 sGS 553.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 12–60 20.09.1977 20.09.1977 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.09.1977 20.09.1977 Erlass Grunderlass 12–60
Markierungen
Leseansicht