Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten
Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. März 2010 (Stand 16. November 2010) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 1 als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die computer - gestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten 3 bei. Ziff. 2
1 Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.
4
1 sGS 111.1 .
2 In Vollzug ab 16. November 2010.
3 sGS 451.61 .
4 Art. 65 Bst. c KV, sGS 111.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 46–20 02.03.2010 16.11.2010 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
02.03.2010 16.11.2010 Erlass Grunderlass 46–20
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