Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 16. November 2010 (Stand 16. November 2010) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 2. März 2010 1 Kenntnis genommen und erlässt gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Regierungsbeschluss vom 2. März 2010 4 über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusam - menarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wird genehmigt. Ziff. 2
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum. 5 Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: 6 Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des RRB über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wurde am
16. November 2010 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 5. Oktober bis 15. November 2010 kein Begehren um Anordnung einer Volksab -
1 ABl 2010, 941 ff.
2 sGS 111.1 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 22. September 2010; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 16. November 2010; in Vollzug ab 16. November 2010.
4 sGS 451.60 .
5 Art. 49 Abs. 1 Bst. b KV, sGS 111.1 .
6 Siehe ABl 2010, 3669 f.
stimmung gestellt worden ist. 7 Der Erlass wird ab 16. November 2010 angewendet.
7 Referendumsvorlage siehe ABl 2010, 3194.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 46–19 16.11.2010 16.11.2010 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.11.2010 16.11.2010 Erlass Grunderlass 46–19
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