Information des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt betreffend Gesamtarbeitsverträge
Gesamtarbeitsverträge Information des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel- Stadt betreffend Gesamtarbeitsverträge Vom 1. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat hat auf Antrag der vertragsschliessenden Parteien hin nachstehende, für den Kanton Basel-Stadt geltende Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Bundesebene allgemeinver - bindlich erklärt: GAV für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solo - thurn GAV für die vorzeitige Pensionierung im westschweizerischen Ausbaugewerbe (KVP) GAV für das Basler Ausbaugewerbe LMV für das Bauhauptgewerbe GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) GAV für die Schweizerische Betonwaren-Industrie GAV für das Schweizerische Carrosseriegewerbe GAV für das Schweizerische Coiffeurgewerbe GAV für das Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme GAV des Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes GAV für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft GAV für das Gastgewerbe GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche GAV für den Geleisebau GAV für den Gerüstbau GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Gerüstbaugewerbe GAV für das Holzbaugewerbe GAV für das Schweizerische Isoliergewerbe LGAV für das MetallgewerbeGAV für das schweizerische Metzgereigewerbe GAV für die Schweizerische Möbelindustrie GAV für den PersonalverleihGAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz (erleichterte AVE) GAV für die private SicherheitsdienstleistungsbrancheGAV für das Schreinergewerbe GAV für das Schreinergewerbe (Weiterbildung und Gesundheitsschutz) GAV für die zahntechnischen Laboratorien der Schweiz GAV für die Schweizerische Ziegelindustrie Die Gesamtarbeitsverträge werden hier nicht abgedruckt. Sie können auf der Homepage des Staatsse - kretariats für Wirtschaft SECO ( http://www.seco.admin.ch ) eingesehen werden. - gen ist für den Kanton Basel-Stadt noch folgender, vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt allge - meinverbindlich erklärter und vom Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigten Gesamtarbeitsvertrag massgeblich:
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Gesamtarbeitsverträge GAV für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt (SG 215.900 ).
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