Kantonsratsbeschluss über die Umsetzung der Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen nach Übertragung der Spitalimmobilien
Kantonsratsbeschluss über die Umsetzung der Erweiterung und Erneuerung des Hauses
02 am Kantonsspital St.Gallen nach Übertragung der Spitalimmobilien vom 29. November 2016 (Stand 1. Januar 2017) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 22. März 2016 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Die zuständige Spitalanlagengesellschaft setzt den Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen vom
31. Januar 2017 3 auf eigene Rechnung um.
2 Die bis zum Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks 01576C aufgelaufenen Kosten für das Projekt nach Abs. 1 dieser Bestimmung werden von der zuständi - gen Spitalanlagengesellschaft getragen.
3 Der Verwaltungsrat der zuständigen Spitalanlagengesellschaft beschliesst über Änderungen am Projekt nach Abs. 1 dieser Bestimmung, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht we - sentlich umgestalten. Weitere Änderungen am Projekt bedürfen der Genehmi - gung durch die Regierung. Ziff. 2
1 Die Regierung kann der zuständigen Spitalanlagengesellschaft für die Finanzie - rung des Projekts nach Ziff. 1 Abs. 1 dieses Erlasses ein rückzahlbares Darlehen im Umfang des im zugehörigen Kantonsratsbeschluss bewilligten Kredits ausrichten.
1 ABl 2016, 1188 ff.
2 In Vollzug ab 1. Januar 2017.
3 sGS 321.916.4 .
2 Darlehen werden basierend auf einem zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung geltenden und der Refinanzierung des Kantons angepassten Zinssatz mit einer Laufzeit von höchstens zehn Jahren verzinst. Der Zinssatz wird nach Ablauf der Laufzeit den aktuellen Konditionen angepasst.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass - 29.11.2016 01.01.2017 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
29.11.2016 01.01.2017 Erlass Grunderlass -
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