Regierungsbeschluss über die mit der KPT Krankenkasse AG vereinbarte Tagesvollpaus... (331.523.3)
Regierungsbeschluss über die mit der KPT Krankenkasse AG vereinbarte Tagesvollpaus... (331.523.3)
Regierungsbeschluss über die mit der KPT Krankenkasse AG vereinbarte Tagesvollpauschale für das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum der Klinik Sonnenhof
über die mit der KPT Krankenkasse AG vereinbarte über die mit der KPT Krankenkasse AG vereinbarte Tagesvollpauschale für das Kinder- und Jugendpsychiatrische Tagesvollpauschale für das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum der Klinik Sonnenhof Zentrum der Klinik Sonnenhof vom 23. Oktober 2012
1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994
2 als Beschluss:
Art. 1. Art. 1.
1 Der zwischen der Klinik Sonnenhof, Kinder- und Jugendpsychiatrisches Zentrum, Ganterschwil, und der KPT Krankenkasse AG am 16. / 21. Februar
2012 abgeschlossene Vertrag betreffend stationäre Patientinnen und Patienten (Allgemeine Abteilung) wird unter Vorbehalt von Abs. 2 dieser Bestimmung genehmigt.
2 Nicht genehmigt wird Art. 2 Abs. 7 Punkt 4 des Vertrags.
Art. 2. Art. 2.
1 Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2012 angewendet.
Art. 3. Art. 3.
1 Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 53 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994
3 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt werden. Der Präsident der Regierung: Martin Gehrer Der Staatssekretär: Canisius Braun
1 Im Amtsblatt veröffentlicht am 5. November 2012, ABl
2012,
3449; in Vollzug ab 1. Januar 2012.
2 SR 832.10.
3 SR 832.10.