Grossratsbeschluss über den Unterhalt der von den aargauischen Nebenbahnen befahrene... (751.180)
Grossratsbeschluss über den Unterhalt der von den aargauischen Nebenbahnen befahrene... (751.180)
Grossratsbeschluss über den Unterhalt der von den aargauischen Nebenbahnen befahrenen Landstrassen
1 Grossratsbeschluss über den Unterhalt der von den aargauischen Nebenbahnen befahrenen Landstrassen 1) Vom 14. März 1960 Der Grosse Rat des Kantons Aargau beschliesst:
§ 1
1 und die Wynental-Suhrental-Bahn werden vom Unterhalt der konzessionsgemäss befahrenen Landstrassenstrecken vollständig entlastet.
2 hnitte erfolgt in Verbindung mit dem übrigen Strassenunterhalt. Die Ko Gemeinden gemäss den geltenden Vorschriften zu verteilen.
§ 2
Allfällige Schäden, die ausschliess lich durch den Bahnbetrieb verursacht sind, werden zu Lasten der be treffenden Bahnunternehmung behoben.
§ 3
Soweit die Bahnen über ein Eigentrasse verfügen, haben sie für dessen Unterhalt selbst aufzukommen.
§ 4
1
2 die Beitragsleistung der Bremgarten- Dietikon-Bahn, der Wyne ntalbahn und der Aarau-Schöftland-Bahn an die Kosten des Strassenumba Strassenunterhaltspflicht vom 15. Dezember 1930, 13. Juli 1933 und 30. Oktober 1933 sind aufgehoben.
1) Heute: Kantonsstrassen