Regierungsbeschluss über die mit der Assura Kranken- und Unfallversicherung sowie ... (331.523.1)
    CH - SG

    Regierungsbeschluss über die mit der Assura Kranken- und Unfallversicherung sowie der Supra Krankenversicherung vereinbarte Tagesvollpauschale für das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum der Klinik Sonnenhof

    über die mit der Assura Kranken- und Unfallversicherung sowie der über die mit der Assura Kranken- und Unfallversicherung sowie der Supra Krankenversicherung vereinbarte Tagesvollpauschale für das Supra Krankenversicherung vereinbarte Tagesvollpauschale für das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum der Klinik Sonnenhof Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum der Klinik Sonnenhof vom 23. Oktober 2012
    1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994
    2 als Beschluss:

    Art. 1. Art. 1.

    1 Der zwischen der Klinik Sonnenhof, Kinder- und Jugendpsychiatrisches Zentrum, Ganterschwil, und der Assura Kranken- und Unfallversicherung sowie der Supra Krankenversicherung am 16. März 2012 abgeschlossene Vertrag betreffend stationäre Patientinnen und Patienten (Allgemeine Abteilung) wird unter Vorbehalt von Abs. 2 dieser Bestimmung genehmigt.
    2 Nicht genehmigt wird Art. 2 Abs. 7 des Vertrags.

    Art. 2. Art. 2.

    1 Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2012 angewendet.

    Art. 3. Art. 3.

    1 Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 53 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994
    3 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt werden. Der Präsident der Regierung: Martin Gehrer Der Staatssekretär: Canisius Braun
    1 Im Amtsblatt veröffentlicht am 5. November 2012, ABl
    2012,
    3453; in Vollzug ab 1. Januar 2012.
    2 SR 832.10.
    3 SR 832.10.
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