Grossratsbeschluss betreffend Erweiterung der Baumschutzgebiete im Kanton Basel-Stadt
                            Erweiterung der Baumschutzgebiete: GRB  Grossratsbeschluss betreffend Erweiterung der Baumschutzgebiete im  Kanton Basel-Stadt  Vom 16. Oktober 1980 (Stand 19. Oktober 1980)  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag seiner Kommission und gestützt auf § 5  des Hochbautengesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Die gemäss Zonenänderungsplan Nr. 10432 B des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 1.
                            Juli 1977 neu mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebiete in der Stadt Basel werden den Bestim  -  mungen des § 26 des Anhangs zum Hochbautengesetz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   über den Schutz des Baumbestandes unter  -  stellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Die gemäss Zonenänderungsplan Nr. 10284 B neu mit grüner Schraffur gekennzeichneten Ge -
                            biete in der Gemeinde Riehen werden den Bestimmungen des § 26 des Anhangs zum Hochbautenge  -  setz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und tritt mit Eintritt der  Rechtskraft in Wirksamkeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Bau- und Planungsgesetz vom 17. 11. 1999 (SG  730.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Bau- und Planungsgesetz vom 17. 11. 1999 (SG  730.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Bau- und Planungsgesetz vom 17. 11. 1999 (SG  730.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
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