Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche (771.940)
Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche (771.940)
Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche
Kleinbasler Teiche: Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche
1 ) Vom 13. September 1906 (Stand 13. September 1906) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, im Anschluss an den Grossratsbeschluss vom 13. Juli 1905 betreffend die Verlegung der Kleinbasler Teiche, beschliesst:
5. Von dem Berichte des Regierungsrates über die Kosten der Teichverlegung wird Kenntnis ge -
nommen und demgemäss beschlossen: f) Die Unterhaltung und Besorgung der Teiche, des Wiesenwuhrs und der Teichwasserzuleitung, ferner die Lieferung des Teichwassers und der elektrischen Kraft an die Bezugsberechtigten erfolgt zu Lasten des Wasserwerks
2 )
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1) Von diesem Erlass wird hier nur Ziff. 5 lit. f abgedruckt; die weggelassenen Teile des GRB sind heute ohne Bedeutung. Siehe auch, was die Ord - nung der Rechtsverhältnisse und die Verwendung des Teichareals betrifft, den GRB vom 24. 1. 1918 (Gesamtausgabe 1959 Bd. 2 S. 2053).
2) Heute: Industrielle Werke Basel (IWB).
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