Grossratsbeschluss betreffend Initiativbegehren betreffend Verbesserung der medizinisch-pflegerischen und sozialen Betreuung durch Gesundheitszentren im Quartier
Gesundheitszentren im Quartier: GRB Grossratsbeschluss betreffend Initiativbegehren betreffend Verbesserung der medizinisch-pflegerischen und sozialen Betreuung durch Gesundheitszentren im Quartier
1 ) Vom 14. Januar 1988 (Stand 20. November 1988) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1.
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2. Der Regierungsrat wird ermächtigt und beauftragt, die extramurale medizinisch-pflegerische,
präventive und soziale Beratung und Betreuung der Bevölkerung in den Quartieren zu unterstützen. Er führt in geeigneten Abständen Bedürfnisabklärungen durch und ist bei der Schliessung erkannter Ver - sorgungslücken behilflich. Dabei fördert er insbesondere Bereitstellung und Betrieb von Gesundheits - zentren sowie die Koordination unter den öffentlichen und den privaten Betreuungsinstitutionen.
3. Dieser Beschluss ist zu publizieren und der Gesamtheit der Stimmberechtigten zum Entscheid
vorzulegen, sofern das Initiativbegehren betreffend Verbesserung der medizinisch-pflegerischen und sozialen Betreuung durch Gesundheitszentren im Quartier nicht zurückgezogen wird.
3 ) Falls das In - itiativbegehren zurückgezogen wird, unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum.
1) Wirksam seit 20. 11. 1988.
2) Ziff. 1 (Eintreten auf die Initiative) wird hier nicht abgedruckt.
3) Ziff. 3: Das Initiativbegehren ist zurückgezogen worden (KtBl 1988 II 425).
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