Grossratsbeschluss betreffend Steuerbefreiung der EUROFIMA, Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, im Kanton Basel-Stadt
                            Steuerbefreiung der EUROFIMA: GRB  Grossratsbeschluss betreffend Steuerbefreiung der EUROFIMA,  Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, im  Kanton Basel-Stadt  Vom 29. September 1955 (Stand 13. November 1955)  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst:  Im Sinne des Zusatzprotokolls zum internationalen Abkommen über die Gründung der EUROFI  -  MA, Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, die ihren Sitz in Basel  nehmen soll, wird der Gesellschaft im Kanton Basel-Stadt Befreiung von der kantonalen und kommu  -  nalen Steuer vom Einkommen und vom Vermögen gewährt.  Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1