Zusatzprotokoll zum Konzessionsvertrag vom 30. Oktober 1962 / 29. März 1963
Zusatzprotokoll zum Konzessionsvertrag vom 30. Oktober
1962 / 29. März 1963
1 ) Vom 30. Oktober 1962 (Stand 29. März 1963) Zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und den Vereinig - ten Schweizerischen Rheinsalinen wird, in Ergänzung des Konzessionsvertra - ges vom 30. Oktober 1962
2 ) , zusätzlich folgendes vereinbart:
§ 1
1 Die geplante Nationalstrasse N 2 (Autobahn) durchquert das Konzessionsge - biet «Arisdorf» in nordsüdlicher Richtung. Die Rheinsalinen werden bei der Ausbeutung dieses Konzessionsgebietes auf die Autobahn weitgehend Rück - sicht nehmen. Für allfällige Schäden, die trotz den getroffenen Vorsichtsmass - nahmen an der Autobahn oder deren Einrichtungen durch die Ausübung der Konzessionsrechte entstehen könnten, übernehmen die Rheinsalinen gemäss § 5 des Konzessionsvertrages die Haftung.
§ 2
1 Die Rheinsalinen überwachen die Erdoberfläche ihrer Ausbeutungsareale. Zu diesem Zwecke führen sie jedes Jahr Präzisionsnivellemente durch. Im weite - ren beauftragen sie die Eidgenössische Landestopographie, in einem Turnus von vier Jahren in den ausgebeuteten oder in Ausbeutung stehenden Teilen des Konzessionsgebietes Kontrollmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse dieser eidgenössischen Vermessungen stellen die Rheinsalinen der Baudirekti - on des Kantons zur vertraulichen Einsicht zur Verfügung. Der Kanton über - nimmt einen Drittel der kosten dieser Messungen.
1) Vom Landrat am 11. März 1963 genehmigt.
2) GS 22.160, SGS 381.2 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 22.166
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
30.10.1962 29.03.1963 Erlass Erstfassung GS 22.166 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 22.166
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 30.10.1962 29.03.1963 Erstfassung GS 22.166 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 22.166
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