Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen der Hochschule für Technik Buchs
Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen der Hochschule für Technik Buchs vom 29. November 2011 (Stand 29. November 2011) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 8. März 2011 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 1 I. Der Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Trägern der Hochschule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungs- investitionen vom 8. März 2011 wird genehmigt. II.
1. Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 17 700 000.– für die Erneuerungsinves- titionen sowie für den dazugehörigen Erweiterungsbau werden genehmigt.
2. Der Kanton St.Gallen gewährt einen Kantonsbeitrag von Fr. 9 444 500.–. Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2013 innert zehn Jahren abgeschrieben.
3. Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vor - hersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
4. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
5. Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Ände- rungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni- schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 Vom Kantonsrat erlassen am 28. September 2011; nach unbenützter Referendumsfrist rechts- gültig geworden am 29. November 2011; in Vollzug ab 29. November 2011.
III.
1. Dieser Erlass wird ab seiner Rechtsgültigkeit angewendet.
2. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum 2 .
2 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1.
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