Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Wil un... (151.304)
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Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Wil und Bronschhofen zur Gemeinde Wil

Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Wil und Bronschhofen zur Gemeinde Wil vom 28. Juni 2011 (Stand 28. Juni 2011) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 28. September 2010
1 Kenntnis genom - men und erlässt gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007
2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Wil und Bronschhofen zur Gemeinde Wil Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 14 819 000.–. Ziff. 2
1 Zulasten der Verwaltungsrechnung 2011 wird folgender Kredit gewährt: 3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 14 819 000.–.
2 Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 14 819 000.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Auf - wendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
1 ABl 2010, 3278 ff.
2 sGS 151.3 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 27. April 2011; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 28. Juni 2011; in Vollzug ab 28. Juni 2011.
Ziff. 3
1 Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt: a) mittels einmaliger Auszahlung der Entschuldungsbeiträge nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 6 876 000.– an die Gemeinde Wil, Fr. 4 078 000.– an die Gemeinde Bronschhofen); b) mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde Wil (Fr. 3 551 000.– an die vereinigte Gemeinde Wil); c) mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweili - gen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 314 000.– an die vereinigte Gemeinde Wil). Ziff. 4
1 Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen ihre Vereinigung zur Gemeinde Wil beschliessen. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 4
4 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 46–87 28.06.2011 28.06.2011 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.06.2011 28.06.2011 Erlass Grunderlass 46–87
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