Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes in der Gemeinde ... (523.11)
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Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes in der Gemeinde Bottmingen

Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes in der Gemeinde Bottmingen Vom 29. Dezember 1959 (Stand 1. Januar 1960) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1
1 Dem Gesuch des Gemeinderates von Bottmingen vom 17. Dezember 1959 wird entsprochen und das von der Gemeinde auf der topographischen Karte
1 : 5000 rot eingezeichnete Gebiet, umfassend 170 Hektaren inklusive Wohn - gebiet, ab 1. Januar 1960 als Wildschongebiet erklärt.
§ 2
1 Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.603
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
29.12.1959 01.01.1960 Erlass Erstfassung GS 21.603 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.603
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 29.12.1959 01.01.1960 Erstfassung GS 21.603 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.603
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