Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des... (191.12)
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Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft

Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft Vom 23. Juli 1957 (Stand 23. Juli 1957) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1
1 Für die Durchführung der Pfarrwahlen in den drei Landeskirchen gelten sinn - gemäss die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die dem Volk zustehen - den Wahlen und Abstimmungen vom 16. Juni 1919.
1 )
§ 2
1 Soweit eine Landeskirche Änderungen vorsieht, bedürfen sie der Genehmi - gung des Regierungsrates. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Änderun - gen im Sinne des Wahlgesetzes vertretbar sind.
§ 3
1 Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
1) GS 16.670, aufgehoben. Heute: Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120). * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.229
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
23.07.1957 23.07.1957 Erlass Erstfassung GS 21.229 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.229
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 23.07.1957 23.07.1957 Erstfassung GS 21.229 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.229
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