Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des... (191.12)
Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des... (191.12)
Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft
Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft Vom 23. Juli 1957 (Stand 23. Juli 1957) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1
1 Für die Durchführung der Pfarrwahlen in den drei Landeskirchen gelten sinn - gemäss die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die dem Volk zustehen - den Wahlen und Abstimmungen vom 16. Juni 1919.
1 )
§ 2
1 Soweit eine Landeskirche Änderungen vorsieht, bedürfen sie der Genehmi - gung des Regierungsrates. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Änderun - gen im Sinne des Wahlgesetzes vertretbar sind.
§ 3
1 Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
1) GS 16.670, aufgehoben. Heute: Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120). * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.229
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
23.07.1957 23.07.1957 Erlass Erstfassung GS 21.229 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.229
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 23.07.1957 23.07.1957 Erstfassung GS 21.229 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.229