Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden Sitze
                            Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den  Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden Sitze  Vom 3. Februar 2016 (Stand 7. Februar 2016)  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,  gestützt auf § 80 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005  )   und § 42  Abs. 3 und 4 des Gesetzes betreffend Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) vom 21. April 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates  Nr.  15.1998.01   vom 22. Dezember
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2015,  beschliesst:  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  In den einzelnen Wahlkreisen der Stadt Basel und in den Gemeinden Bettingen und Riehen werden  die Mitglieder des Grossen Rats nach folgender Aufteilung gewählt:  Wahlkreis  Grossbasel Ost  Grossbasel West  Kleinbasel  Riehen  Bettingen  Total Kanton  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Sitzverteilung findet für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 23. Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2016 Anwendung. Auf diesen Zeitpunkt wird der Grossratsbeschluss betreffend die Sitzverteilung des  Grossen Rats auf die Wahlkreise der Stadt und die Landgemeinden vom 8. Februar 2012 aufgehoben.  Dieser Beschluss ist zu publizieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SG  111.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SG  132.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  Softwarebedingte,  Einfügung  von  Gliederungsziffern  oder  -buchstaben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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