Leistungsauftrag betreffend Vollbringung von medizinischen Leistungen für die Einwohnergemeinde Bettingen zwischen der Gemeindeverwaltung Bettingen, im Folgenden «Bettingen» bezeichnet, und dem Gemeindespital Riehen, im Folgenden «GSR» bezeichnet
                            Leistungsauftrag betreffend Vollbringung  von medizinischen Leistungen  für die Einwohnergemeinde Bettingen  zwischen der Gemeindeverwaltung Bettingen,  im Folgenden «Bettingen» bezeichnet,  und dem Gemeindespital Riehen,  im Folgenden «GSR» bezeichnet  Vom 7. Juli 1999
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Präambel
                            1  Unter dem Namen «Gemeindespital Riehen» besteht eine selbstän-  dige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit,  mit eigenem Vermögen und dem Recht der Selbstverwaltung. Die Ge-  bäulichkeiten sind Eigentum der Gemeinde Riehen. Das GSR dient  der spitalmässigen Grundversorgung akut- und chronischkranker Pa-  tientinnen und Patienten der Medizin, Chirurgie sowie Geriatrie und  betreibt ein Ambulatorium. Das GSR wurde mit entsprechendem Lei-  stungsauftrag gemäss KVG Art. 39 in die gemeinsame Spitalliste von  Basel-Stadt und Basel-Landschaft aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das GSR ist für Bettingen das nächstgelegene Akutspital mit 24 h  Notfalldienst. Die Bettinger Bevölkerung nutzt die Dienstleistungen  des GSR in einem ihrer Bevölkerungszahl entsprechenden Umfang.  Die vorliegende Vereinbarung verpflichtet das GSR zur Erbringung  von medizinischen Leistungen (vgl. Punkt 4.) für die Bettinger Bevöl-  kerung und die Gemeinde Bettingen zur Entschädigung dieser bezoge-  nen Leistungen (vgl. Punkt 5.). Dieser freiwillige Beitrag soll Ausdruck  der Verbundenheit mit der Gemeinde Riehen und dem Gemeindespi-  tal Riehen sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Rechtsgrundlagen
                            1  Grundlage dieses Leistungsauftrages bilden insbesondere die nach-  folgend genannten Gesetze und Verordnungen  – Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)  – Gemeinsame Spitalliste Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft  – Ordnung für das Gemeindespital Riehen vom 23. April 1997
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Dauer der Vereinbarung
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                4. Leistungsgruppen
                            1  Das GSR sichert die Grundversorgung in den Bereichen Medizin  und Chirurgie inkl. Orthopädie im Raum Riehen/Bettingen. Das GSR  verpflichtet sich in den Leistungsgruppen stationäre Akutversorgung,  Geriatrie, Notfall und Ambulatorium alle Patienten aller Versiche-  rungskategorien aus Bettingen aufzunehmen und nach den allgemei-  nen im Kanton Basel-Stadt geltenden medizinischen Massstäben zu  behandeln. Im GSR integriert ist ein Alters- und Pflegeheim. Die Bet-  tinger Bevölkerung ist den Riehener Bewohnern gleichgestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Kontraktsumme
                            1  Die Berechnung der Kontraktsumme erfolgt wie folgt:  – Ambulatorium Pauschal p.a. Fr. 25000.–  – Pro Behandlungstag Bettinger Einwohner Teil- und Stationäre Ver-  sorgung, 50% des Tarifs Grundversicherung Einwohner Kanton  Basel-Stadt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Kostendach der Kontraktsumme wird auf Fr. 100000.– p.a. fest-  gelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Rechnungsstellung
                            1  Die Rechnungsstellung des Gemeindespitals erfolgt im voraus als à-  Konto-Zahlung jeweils im 1. Semester des laufenden Jahres und wird  von Bettingen bis zum 1. August beglichen. Mit der Rechnungsstellung  des Folgejahres wird die definitive Abrechnung des abgelaufenen Jah-  res verrechnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                7. Reporting
                            1  Der Gemeinderat Bettingen erhält den Jahresbericht und Jahres-  rechnung des Gemeindespitals. Der Verwalter des Gemeindespitals in-  formiert bezüglich wichtiger Spitalangelegenheiten die Vorsteherin  des Ressorts Gesundheit periodisch, mindestens aber einmal jährlich.
                        
                        
                    
                    
                    
                8. Unterschriften
                            Für das Gemeindespital Riehen  Riehen, den 7. Juli 1999  Matthias Spielmann, Verwalter  Für die Einwohnergemeinde Bettingen