Grossratsbeschluss über die befristete Kürzung der Staatsbeiträge an die Lehrerbesoldung und die Amortisationslasten der öffentlichen Volksschulen
über die befristete Kürzung der Staatsbeiträge an die über die befristete Kürzung der Staatsbeiträge an die Lehrerbesoldung und die Amortisationslasten der öffentlichen Lehrerbesoldung und die Amortisationslasten der öffentlichen Volksschulen Volksschulen vom 29. November 1998
1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 30. Oktober 1997
2 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: Kürzung Kürzung
Art. 1. Art. 1.
1 Die Staatsbeiträge an die Lehrerbesoldung und die Amortisationslasten der öffentlichen Volksschulen nach Art. 12 ff. des Finanzausgleichsgesetzes vom
9. Juni 1985
3 werden um 5 Prozent gekürzt. Vollzug Vollzug
Art. 2. Art. 2.
1 Dieser Beschluss wird in den Jahren 1999 bis 2003 angewendet. Verlängerung Verlängerung
Art. 2bis. Art. 2bis.
4
1 Dieser Beschluss wird zusätzlich in den Jahren 2004 bis 2008 angewendet. Referendum Referendum
Art. 3. Art. 3.
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 5 lit. b des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967
5 dem fakultativen Gesetzesreferendum.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 5. Mai 1998; in der Volksabstimmung angenommen worden und rechtsgültig geworden am 29. November 1998; in Vollzug ab 1. Januar 1999. Geändert durch Nachtrag vom 8. Januar 2004, nGS 39–47.
2 ABl
1997,
2301.
3 sGS 813.1.
4 Eingefügt durch Nachtrag.
5 sGS 125.1.
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