Grossratsbeschluss betreffend Errichtung eines Schweizerischen Tropeninstituts in Basel
                            Grossratsbeschluss betreffend Errichtung eines  Schweizerischen Tropeninstituts in Basel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Vom 9. Dezember 1943 (Stand 25. Januar 1944)  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Re  -  gierungsrates, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, eine Anstalt zur Förderung
                            der   Tropenkunde   als   Schweizerisches   Tropeninstitut   mit   eigener  Rechtspersönlichkeit zu errichten.  Dieser Anstalt wird zunächst für drei Jahre ein jährlicher Staatsbei  -  trag von Fr. 50'000.– gewährt, bei dessen Ausrichtung die der Anstalt  gewährten Personal- und Sachleistungen anzurechnen sind, und der  Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu tun, damit für  die Anstalt weitere Zuwendungen gesichert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Die Leitung der Anstalt ist einem Kuratorium zu übertragen, das
                            der Regierungsrat unter Berücksichtigung der an dem Unternehmen  interessierten Kreise bestellen soll. Die nötigen Bestimmungen über  die Organisation, die Tätigkeit und die Beaufsichtigung der Anstalt  werden vom Regierungsrat nach Anhörung des Kuratoriums erlassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Der Regierungsrat wird beauftragt, über die Weiterführung der
                            Anstalt vor Ablauf des Jahres 1946 Bericht zu erstatten.  Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Dieser Erlass ist hinfällig geworden durch den Vertrag zwischen den Kanto  -  nen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des  Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts vom 10. 11. 2015 (wirk  -  sam seit 1. 1. 2017, publiziert am 6. 2. 2016; SG 447.610).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1