Grossratsbeschluss betreffend Errichtung eines Schweizerischen Tropeninstituts in Basel
Grossratsbeschluss betreffend Errichtung eines Schweizerischen Tropeninstituts in Basel
1 ) Vom 9. Dezember 1943 (Stand 25. Januar 1944) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Re - gierungsrates, beschliesst:
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, eine Anstalt zur Förderung
der Tropenkunde als Schweizerisches Tropeninstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit zu errichten. Dieser Anstalt wird zunächst für drei Jahre ein jährlicher Staatsbei - trag von Fr. 50'000.– gewährt, bei dessen Ausrichtung die der Anstalt gewährten Personal- und Sachleistungen anzurechnen sind, und der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu tun, damit für die Anstalt weitere Zuwendungen gesichert werden.
2. Die Leitung der Anstalt ist einem Kuratorium zu übertragen, das
der Regierungsrat unter Berücksichtigung der an dem Unternehmen interessierten Kreise bestellen soll. Die nötigen Bestimmungen über die Organisation, die Tätigkeit und die Beaufsichtigung der Anstalt werden vom Regierungsrat nach Anhörung des Kuratoriums erlassen.
3. Der Regierungsrat wird beauftragt, über die Weiterführung der
Anstalt vor Ablauf des Jahres 1946 Bericht zu erstatten. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1) Dieser Erlass ist hinfällig geworden durch den Vertrag zwischen den Kanto - nen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts vom 10. 11. 2015 (wirk - sam seit 1. 1. 2017, publiziert am 6. 2. 2016; SG 447.610).
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