Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemeinden
                            Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam  benützte Abwässerkanäle von Gemeinden  vom 15. Juni 1965 (Stand 1. Juli 1965)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Verbindungskanäle   zwischen   Gemeinden   sowie   die   von   zwei   oder   mehreren  Gemeinden gemeinsam benützten Kanäle, die an die Stelle von Einzelkläranlagen  treten, werden bezüglich der Höhe des staatlichen Beitrages Abwasserreinigungsan  -  lagen im Sinne von §  18 lit.  b des Einführungsgesetzes vom 23.  April  1959 zum  Bundesgesetz vom 16.  März  1955 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreini  -  gung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   gleichgestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt am 1.  Juli  1965 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  aufgehoben; jetzt RB  814.20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Amtsblatt  Erlass  15.06.1965  01.07.1965  Erstfassung  ABl. 24/1965