Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemei... (814.311)
Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemei... (814.311)
Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemeinden
Regierungsratsbeschluss über Beiträge an gemeinsam benützte Abwässerkanäle von Gemeinden vom 15. Juni 1965 (Stand 1. Juli 1965)
§ 1
1 Verbindungskanäle zwischen Gemeinden sowie die von zwei oder mehreren Gemeinden gemeinsam benützten Kanäle, die an die Stelle von Einzelkläranlagen treten, werden bezüglich der Höhe des staatlichen Beitrages Abwasserreinigungsan - lagen im Sinne von § 18 lit. b des Einführungsgesetzes vom 23. April 1959 zum Bundesgesetz vom 16. März 1955 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreini - gung
1 ) gleichgestellt.
§ 2
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1965 in Kraft.
1) aufgehoben; jetzt RB 814.20
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 15.06.1965 01.07.1965 Erstfassung ABl. 24/1965