Kantonsratsbeschluss über die Umgestaltung der Anstalt Bitzi in eine Massnahmenanstalt
Kantonsratsbeschluss über die Umgestaltung der Anstalt Bitzi in eine Massnahmenanstalt vom 3. April 2003 (Stand 3. April 2003) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. August 2002 Kenntnis genommen und beschliesst:
1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 22 930 000.– für die Umgestaltung der Anstalt Bitzi in eine Massnahmenanstalt werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 7 019 800.– ein Kredit von Fr. 15 910 200.–, davon Fr. 1 600 000.– werter - haltende Aufwendungen, gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2004 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 Vom Kantonsrat erlassen am 18. Februar 2003; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 3. April 2003; in Vollzug ab 3. April 2003.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 38–64 03.04.2003 03.04.2003 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
03.04.2003 03.04.2003 Erlass Grunderlass 38–64
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