Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung ... (450.100)
CH - GR

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 vom 20. April 2010 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden 1 , gestützt auf Art. 3 2 Abs. 2 der Kantonsverfassung 2 , nach Einsicht in die Botschaft der Reg ierung vom 12. Januar 2010 3 , beschliesst:
1. Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkanto nalen Ver - einbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 zu erklären 4 .
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum 5 .
1 GRP 2009/2010, 480
2 BR 110.100
3 Seite 387
4 Mit Beschluss vom 10. August 2010 hat die Regierung den Beitritt erklärt.
5 Die Referendumsfrist ist am 28. Juli 2010 unbenutzt abgelaufen.
Markierungen
Leseansicht