Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung von Beschlüssen des Katholischen Adminis... (173.74)
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Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung von Beschlüssen des Katholischen Administrationsrates betreffend organisatorische Änderungen bei Kirchgemeinden und Kapellgenossenschaften

Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung von Beschlüssen des Katholischen Administrationsrates betreffend organisatorische Änderungen bei Kirchgemeinden und Kapellgenossenschaften vom 27. Mai 1969 (Stand 27. Mai 1969) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen beschliessen: 1 I. (1.) Ziff. 1
1 Änderungen in der Umgrenzung der Kirchgemeinden: a) Umteilung des Weilers «Bisacht» von der Kirchgemeinde Jonschwil zur Kirch - gemeinde Bichwil; b) Grenzregulierung zwischen den Kirchgemeinden Heerbrugg und Berneck in Anpassung an die neue Grenzziehung der Primarschulgemeinde Heerbrugg; c) Umteilung der Liegenschaft zum «Kreuz», Bildhaus, von der Kirchgemeinde Ernetschwil zur Kirchgemeinde Gommiswald. Ziff. 2
1 Änderungen im Bestand der Kapellgenossenschaften: Folgende Kapellgenossen - schaften werden mit Zustimmung der Kapell- und Kirchgenossen aufgehoben und deren Grundeigentum und Fondbestände unter Wahrung der Zweckbestimmung der zuständigen Kirchgemeinde einverleibt: a) Kapellgenossenschaft Gibel, übernommen durch die Kirchgemeinde Goldin - gen; b) Kapellgenossenschaft Rufi, übernommen durch die Kirchgemeinde Schänis; c) Kapellgenossenschaft Quinten und Oberterzen, übernommen durch die Kirchgemeinde Quarten.
1 nGS 6, 206. In Vollzug ab 27. Mai 1969.
II. (2.) Ziff. 3
2
1 Dieser Beschluss tritt am 27. Mai 1969 in Vollzug.
2 Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt II nicht zusätzlich mit Ziff. 3 bezeichnet. Diese wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 6, 206 27.05.1969 27.05.1969 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
27.05.1969 27.05.1969 Erlass Grunderlass 6, 206
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