Grossratsbeschluss betreffend Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums
                            Grossratsbeschluss betreffend  Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums  Vom 28. Juni 1973  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kom-  mission, beschliesst:  Das Biozentrum ist in die Universität zu integrieren. Bis zum Erlass  eines  neuen  Universitätsgesetzes  wird  das  Biozentrum  provisorisch  weiterhin wie eine öffentlich-rechtliche Anstalt behandelt (Zwischen-  bericht 6775, S. 12).  Sollte innert vier Jahren kein neues Universitätsgesetz in Kraft tre-  ten, so wird der Regierungsrat beauftragt, für die Integration des Bio-  zentrums in die Universität einen Ratschlag und Gesetzesentwurf vor-  zulegen.  Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.