Grossratsbeschluss betreffend Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums (447.500)
Grossratsbeschluss betreffend Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums (447.500)
Grossratsbeschluss betreffend Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums
Grossratsbeschluss betreffend Betriebskosten und Rechtsstellung des Biozentrums Vom 28. Juni 1973 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kom- mission, beschliesst: Das Biozentrum ist in die Universität zu integrieren. Bis zum Erlass eines neuen Universitätsgesetzes wird das Biozentrum provisorisch weiterhin wie eine öffentlich-rechtliche Anstalt behandelt (Zwischen- bericht 6775, S. 12). Sollte innert vier Jahren kein neues Universitätsgesetz in Kraft tre- ten, so wird der Regierungsrat beauftragt, für die Integration des Bio- zentrums in die Universität einen Ratschlag und Gesetzesentwurf vor- zulegen. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.