Grossratsbeschluss über den Neu- und Umbau des Autobahnpolizei-Stützpunktes Thal-Buriet (732.44)
CH - SG

Grossratsbeschluss über den Neu- und Umbau des Autobahnpolizei-Stützpunktes Thal-Buriet

Grossratsbeschluss über den Neu- und Umbau des Autobahnpolizei-Stützpunktes Thal-Buriet vom 11. April 1996 (Stand 11. April 1996) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 8. August 1995
1 Kenntnis genommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 12 627 100.– für den Neu- und Umbau des Autobahnpolizei-Stützpunktes Thal-Buriet werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Bundesbeitrags von Fr. 6 601 800.– ein Kredit von Fr. 6 025 300.– gewährt.
2 Ein Teilkredit von Fr. 1 257 500.– wird dem Konto 5020.750 belastet.
3 Der verbleibende Teilkredit von Fr. 4 767 800.– wird dem Konto «Verwaltungslie - genschaften, Hochbauten, 10jährige Tilgungsfrist 1997 bis 2006» belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1995, 1937.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 21. Februar 1996; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 11. April 1996; in Vollzug ab 11. April 1996.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 31–69 11.04.1996 11.04.1996 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
11.04.1996 11.04.1996 Erlass Grunderlass 31–69
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