Monitoring Gesetzessammlung

Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug der Verordnung des Bundesrates über di... (512.51)

CH - TG

Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug der Verordnung des Bundesrates über di... (512.51)

Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug der Verordnung des Bundesrates über die Arbeitsleistung infolge Militärdienstverweigerung

Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug der Verordnung des Bundesrates über die Arbeitsleistung infolge Militärdienstverweigerung
1 ) vom 4. August 1992 (Stand 8. August 1992)
§ 1
1 Als zuständige kantonale Behörde für den Vollzug der Arbeitsleistung infolge Mi - litärdienstverweigerung wird das Arbeitsamt des Kantons Thurgau bezeichnet.
§ 2
1 Das Arbeitsamt erfüllt die Aufgabe gemäss Art. 74 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrates über die Arbeitsleistung infolge Militärdienstverweigerung vom
1. Juli 1992.
§ 3
1 Die in Frage kommenden kantonalen Ämter, Anstalten und Domänen sind gehal - ten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stellen für die Arbeitsleistung infolge Militär - dienstverweigerung anzubieten.
1) Jetzt Verordnung über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstverordnung, ZDV); SR 824.01 .
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 04.08.1992 08.08.1992 Erstfassung ABl. 31/1992
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht