Ordnung der Theologischen Fakultät der Universität Basel für ein sechssemestriges Zertifikatsstudium der Theologie (Peritia theologiae)
                            Ordnung der Theologischen Fakultät der Universität Basel  für ein sechssemestriges Zertifikatsstudium der Theologie  (Peritia theologiae)  Vom 16. Januar 1995  Vom Erziehungsrat genehmigt am 11. September 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                §1. Die Theologische Fakultät bietet für Studierende, welche weder
                            die  kirchliche  noch  die  fakultätseigene  Abschlussprüfung  anstreben,  einen verkürzten Studiengang an. Der Studiengang kommt für Studie-  rende aus dem Inland und Ausland in Frage, die sich durch Aneignung  von Grundkenntnissen der wissenschaftlichen Theologie in überschau-  barer Zeit Fachkompetenz und Urteilsfähigkeit erwerben wollen. Ein  Zertifikat  («Peritus  bzw.  Perita  theologiae»)  bestätigt  den  erfolgrei-  chen Abschluss des Studiengangs.
                        
                        
                    
                    
                    
                §2. Voraussetzung für die Zulassung ist die durch die Maturität oder
                            vergleichbare  Qualifikationen  ermöglichte  Immatrikulation  an  der  Universität. Ein von der Fakultät veranstaltetes Kolloquium mit dem  Kandidaten  oder  der  Kandidatin  soll  Voraussetzungen  und  Zielvor-  stellungen klären.
                        
                        
                    
                    
                    
                §3. Das Studium dauert mindestens 6 Semester. Davon sind minde-
                            stens 4 Semester in Basel zu absolvieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                §4. Es sind 4 der 6 theologischen Fächer: Altes Testament, Neues Te-
                            stament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Ökumene-  und  Missionswissenschaft,  Praktische  Theologie  als  Schwerpunktfächer  auszuwählen. Darunter muss ein biblisches Fach (Altes Testament oder  Neues Testament) sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                §5. In dem gewählten biblischen Fach sind Sprachkenntnisse (He-
                            bräisch oder Griechisch) nachzuweisen.
                        
                        
                    
                    
                    
                §6. Die Anmeldung zur Prüfung kann frühestens zu Beginn des
6. Semesters des Studiums erfolgen. Bei der Anmeldung sind je
                            8 Pflichtstunden in den gewählten Schwerpunktfächern, also insgesamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            32 Pflichtstunden nachzuweisen.
                        
                        
                    
                    
                    
                §7. Die Prüfungsanforderungen bestehen aus folgenden Leistungen:
1. je 1 Seminararbeit in 2 Schwerpunktfächern nach Wahl;
§8. Die Beurteilung der Einzelleistungen erfolgt nach dem in der
                            theologischen  Zwischenprüfung  üblichen  Notensystem  (§  6).  Die  Durchschnittsnote  bei  gleicher  Wertung  der  Einzelleistungen  ergibt  die Prädikate:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1,0–1,5 optime;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1,6–2,2 laudabiliter;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2,3–3,0 rite.  Die einzelnen Prüfungsleistungen werden durch das Zertifikat ausge-  wiesen (§ 1).
                        
                        
                    
                    
                    
                §9. Die Prüfungsgebühren sind in der Verordnung betreffend die
                            Gebühren an der Universität festgelegt.  Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Oktober 1995 wirk-  sam.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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