Monitoring Gesetzessammlung

Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat vom 28. Oktober 1971 über die Gewährun... (220.300)

CH - GR

Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat vom 28. Oktober 1971 über die Gewährun... (220.300)

Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat vom 28. Oktober 1971 über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche

Beitritt des Kantons Gr aubünden zum Konkordat vom 28. Oktober 1971 über die Gewährung gegen- seitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich- rechtlicher Ansprüche Gestützt auf Art. 2 Ziff. 2 der Kantonsverfassung
1 ) vom Volk beschlossen am 2. März 1975
2 )

Art. 1 Der Kanton Graubünden tritt dem K onkordat vom 28. Oktober 1971 über

die Gewährung gegenseitiger Rechts hilfe zur Vollstreckung öffentlich- rechtlicher Ansprüche 3 ) bei.

Art. 2 4 )

Art. 3 Der Beitritt des Kantons Graubünden wird mit der Veröffentlichung in der

Sammlung der eidgenö ssischen Gesetze rechtskräftig. 5 )
1) In der neuen KV Art. 16 und 17; BR 110.100
2) B vom 4. Juni 1974, 127; GRB 1974/75, 189
3) BR 220.310
4) Aufgehoben gemäss Gesetz über die Anpassung von Beitrittsbeschlüssen und - bestimmungen zu Konkordaten und Verei nbarungen an die Kantonsverfassung vom 18. Juni 2005 AGS 2005, KA_2052 und KA_3268; am 1. November 2005 in Kraft getreten
5) Publiziert am 8. September 1975, AS 1541
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht