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Romanischkurse für die Nichtromanen an der Bündner Kantonsschule (425.400)

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Romanischkurse für die Nichtromanen an der Bündner Kantonsschule (425.400)

Romanischkurse für die Nichtromanen an der Bündner Kantonsschule

Romanischkurse für die Nichtromanen an der Bündner Kantonsschule Vom 22. August 1947 (Stand 1. September 1947) Regierungsbeschluss vom 22. August 1947
Art. 1
1 Die Romanischkurse für Nichtromanen an der Kantonsschule werden nur bei einer Beteiligung von sechs Teilnehmern pro Kurs abgehalten.
Art. 2
1 Diese neue Regelung tritt mit dem Schulkurs 1947/48 in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
22.08.1947 01.09.1947 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 22.08.1947 01.09.1947 Erstfassung -
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