Grossratsbeschluss über die Übertragung der Stadtbibliothek St.Gallen von der Ortsbürgergemeinde an den Kanton
Grossratsbeschluss über die Übertragung der Stadtbibliothek St.Gallen von der Ortsbürgergemeinde an den Kanton vom 28. Mai 1978 (Stand 1. Januar 1979) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 20. September 1977
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Der Staat übernimmt die Stadtbibliothek unentgeltlich von der Ortsbürgerge - meinde St.Gallen. Er führt sie auf seine Kosten als kantonale Bibliothek und als Be - ratungsstelle für die Volksbibliotheken im Kanton. Ziff. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Einzelheiten der Übertragung in einem Vertrag zu regeln. Ziff. 3
1 Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen vergütet dem Kanton die Kosten der Unter - bringung des Stadtarchivs im Bibliotheksgebäude. Ziff. 4
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1979 in Vollzug.
1 ABl 1977, 1168.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 15. Februar 1978, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 28. Mai 1978; in Vollzug ab 1. Januar 1979.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967 3 dem obligatorischen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 13–37 28.05.1978 01.01.1979 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.05.1978 01.01.1979 Erlass Grunderlass 13–37
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