Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der Krankenkassen ... (331.525)
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Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der Krankenkassen an das Rehabilitationszentrum Basel für Querschnittsgelähmte und Hirnverletzte

zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der Krankenkassen an zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der Krankenkassen an das Rehabilitationszentrum Basel für Querschnittsgelähmte und das Rehabilitationszentrum Basel für Querschnittsgelähmte und Hirnverletzte Hirnverletzte vom 14. September 1993
1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 22quater Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 13. Juni 1911
2 als Beschluss:

Art. 1. Art. 1.

1 Der zwischen dem Bürgerspital Basel einerseits und dem Kantonalverband baselstädtischer Krankenkassen, der Öffentlichen Krankenkasse Basel und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen andererseits abgeschlossene Vertrag und Tarif für Beitragsleistungen der Krankenkassen für Patienten im Schweizerischen Paraplegikerzentrum Basel
3 vom 21. August 1992
4 wird unter Vorbehalt von Anhang I des Vertrages genehmigt.
2 Anhang I des Vertrages wird insoweit genehmigt, als der Verpflegungskostenbeitrag für spitalbedürftige Patienten, die dem st.gallischen Krankenversicherungsobligatorium unterstehen, die in Art. 4 der Vollzugsverordnung zur Gesetzgebung über die Krankenversicherung vom 3. Januar 1967
5 vorgeschriebenen Beiträge nicht übersteigt.

Art. 2. Art. 2.

1 Dieser Beschluss wird ab 1. Oktober 1993 angewendet.

Art. 3. Art. 3.

1 Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 22quinquies des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
6 innert dreissig Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde an den Bundesrat erhoben werden. Der Landammann: Alex Oberholzer Im Namen des Regierungsrates, Der Staatsschreiber: Dr. Dieter J. Niedermann
1 Im Amtsblatt veröffentlicht am 27. September 1993, ABl
1993,
2141; in Vollzug ab 1. Oktober 1993.
2 Aufgehoben, nunmehr BG über die Krankenversicherung vom 18. März
1994, SR 832.10.
3 Seit 1. April 1993 Rehabilitationszentrum Basel für Querschnittsgelähmte und Hirnverletzte.
4 ABl
1993,
2142.
5 sGS 331.111.
6 Aufgehoben, nunmehr BG über die Krankenversicherung vom 18. März
1994, SR 832.10.
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