Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über den Ausschluss von Steuerabkommen
Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über den Ausschluss von Steuerabkommen Volksbeschluss vom 4. Oktober 1959
1 ) Die Regierung wird ermächtigt und b eauftragt, namens des Kantons Graubünden den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerab- kommen vom 10. Dezember 1948
2 ) zu erklären. Der Beitritt erfolgt unter der Voraussetzung, dass sämtliche Kantone dem Konkordat beitreten.
3 )
1) B vom 27. Februar 1959, 17; GRP 1959, 74
2) BR 720.110
3) Beitrittserklärung der Regi erung vom 7. Juni 1960; für den Kanton Graubünden am 28. Mai 1963 in Kraft getreten
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