Regierungsratsbeschluss betreffend die Leistung von Teilzahlungen an die Beiträge der Gemeinden für die AHV/IV und EL
                            Regierungsratsbeschluss betreffend die Leistung von  Teilzahlungen an die Beiträge der Gemeinden für die AHV/  IV und EL  vom 23. Dezember 1971 (Stand 23. Dezember 1971)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Munizipalgemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  werden verpflichtet, an ihre Beiträge zur Finanzierung  der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen vierteljährliche Teilzah  -  lungen, die sich nach der Höhe der Vorjahres-Belastung richten, zu leisten. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Zahlung enthält die Schlussabrechnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Rechnungsstellung an die Gemeinden erfolgt je auf Quartalsende durch die  Ausgleichskasse des Kantons Thurgau. Die Zahlungsfrist ab Datum der Rechnungs  -  stellung beträgt 30 Tage.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Jetzt Politische Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Amtsblatt  Erlass  23.12.1971  23.12.1971  Erstfassung  52/1971