Regierungsratsbeschluss betreffend die Füllung von Kinder- und anderen Kleinballonen (708.21)
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Regierungsratsbeschluss betreffend die Füllung von Kinder- und anderen Kleinballonen

Regierungsratsbeschluss betreffend die Füllung von Kinder- und anderen Kleinballonen
1 ) vom 16. November 1976 (Stand 20. November 1976)
§ 1
1 Die Verwendung von Wasserstoff oder anderen Brenngasen für die Füllung von Kinder- und anderen Kleinballonen, wie Spiel-, Hochzeits-, Reklameballonen, im Kanton Thurgau wird mit sofortiger Wirkung verboten.
2 Nicht unter das Verbot fallen Sonden-, Markierungs-, Frei- und Fesselballone.
1) In Kraft getreten auf den 20. November 1976.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 16.11.1976 20.11.1976 Erstfassung keine Angabe
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