Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, ... (935.460)
    CH - GR

    Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

    Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantona- len Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder ge- samtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 24. April 2006
    1 ) Der Grosse Rat de s Kantons Graubünden gestützt auf Art. 32 Ab s. 2 der Kantonsverfassung
    2 ) , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2006
    3 ) beschliesst:
    1. Der Kanton Graubünden tritt der In terkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht, die Bewillligung und Ertragsverwendung von interkan- tonal oder gesamtschweizerisch dur chgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005
    4 ) bei.
    2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Ver- einbarung über die Aufsicht, die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschw eizerisch durchgeführten Lotte- rien und Wetten zu erklären.
    5 )
    3. Dieser Beschluss unterli egt dem fakultativen Referendum
    6 )
    .
    1) GRP 2005/2006, 1100
    2) BR 110.100
    3) Seite 1533
    4) BR 935.470
    5) Die Regierung hat mit RB vom 22. Augus t 2006 den Beitritt zur Interkantona- len Vereinbarung erklärt.
    6) Die Referendumsfrist ist am 9. August 2006 ungenutzt abgelaufen.
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