Grossratsbeschluss über Ausbau und Erneuerung der Strafanstalt Saxerriet
Grossratsbeschluss über Ausbau und Erneuerung der Strafanstalt Saxerriet vom 28. September 1997 (Stand 29. September 1997) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 8. Oktober 1996 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Dem Projekt für Ausbau und Erneuerung der Strafanstalt Saxerriet mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 30 603 100.– wird zugestimmt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Bundesbeitrags von rund
12 190 000 Franken ein Kredit von Fr. 18 413 100.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 1998 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen, baulichen oder architek - tonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesent - lich umgestaltet wird. Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1996, 2385.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 6. Mai 1997; in der Volksabstimmung vom 28. September 1997 angenommen und rechtsgültig geworden; in Vollzug ab 29. September 1997.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 33–20 28.09.1997 29.09.1997 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.09.1997 29.09.1997 Erlass Grunderlass 33–20
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