Vereinbarung über den Besuch des Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminars durch Schülerinnen aus dem Kanton Thurgau
vom 23. Mai 1985 / 11. Juni 1985
1 ) Schülerinnen aus dem Kanton Thurgau unterstehen am Arbeits- und Sie bezahlen kein Schulgeld. Gallen je
1 Das Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminar stellt dem Kanton
1 Vom RR des Kantons St. Gallen am 23. Mai 1985, vom RR des Kantons Thurgau am 11. Juni 1985 genehmigt.
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2 ist der 30. Juni. Später ein- oder austretende Schülerinnen werden nicht berücksichtigt.
3 Finanzverwaltung des Kantons St. Gallen überwiesen.
Art. 5 Der Kanton Thurgau ist berechtigt:
a.
b.
Art. 6 Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren
auf Ende eines Schuljahres gekündigt werden.
Art. 7 Die Vereinbarung über den Besuch des kantonalen Arbeits- und Haus-
wirtschaftslehrerinnenseminars St. Gallen durch Schülerinnen aus dem Kanton Thurgau vom 8. Februar 1977 wird aufgehoben.
Art. 8 Diese Vereinbarung wird ab 16. April 1985 angewendet.
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