Anerkennung der Fähigkeitsprüfungen für Sekundarlehrer und Fachlehrer auf Sekundarschulstufe an der Universität Zürich
Anerkennung der Fähigkeitsprüfungen für Sekundarlehrer und Fachlehrer auf Sekundarschulstufe an der Universität Zürich Vom 7. Februar 1983 (Stand 7. Februar 1983) Regierungsbeschluss vom 7. Februar 1983
Art. 1
1 Absolventen, welche sieh gemäss Paragraph 6 des Reglementes über die Fähig - keitsprüfungen für Sekundarlehrer und für Fachlehrer auf der Sekundarschulstufe vom 26. Januar 1982 des Kantons Zürich auf das Sekundarlehramt im Kanton Graubünden vorbereitet und die entsprechende Schlussprüfung an der Universität Zürich bestanden haben, sind als Sekundarlehrer gemäss Artikel 43 des Schulgeset - zes des Kantons Graubünden
1 ) wählbar, wenn sie zudem im Besitze des Bündner Pri - marlehrerpatentes oder einer Lehrbewilligung der Regierung sind.
1) BR 421.000
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
07.02.1983 07.02.1983 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 07.02.1983 07.02.1983 Erstfassung -
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