Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die... (935.546)
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Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019

Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 vom 2. Dezember 2019 (Stand 1. Januar 2021) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 2 Abs. 3 und Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872, beschliesst:

Art. 1 Beitritt

1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung betref - fend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 bei.

Art. 2 Vollzug

1 Der Vollzug der Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
2 Für geringfügige Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskommission zuständig.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

02.12.2019 01.01.2021 Erlass Erstfassung 2020-54

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 02.12.2019 01.01.2021 Erstfassung 2020-54
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