Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Reg... (281.102)
Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Reg... (281.102)
Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Regionalstellen
1 ner Regionalstellen
1) und die Ände- , Bezeichnungen
1/2017 Organisation und Aufgaben
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997 die Führung der Buchhaltung der Regionalstellen an diese delegie- ren.
3 Für die Geschäftsdatenverwaltung des ganzen Betreibungskreises besteht ein einheitliches IT-System. Zur Arbeitserfüllung oder zur Si- cherstellung der Stellvertretung stehen dem Betreibungsamt Schaff- hausen sowie den jeweiligen Regionalstellen die notwendigen Lese- und Schreibrechte auf die Fall-Dokumentationen des ganzen Betrei- bungskreises zu.
4 Die Leitung des Betreibungsamts Schaffhausen sorgt für eine ein- heitliche Praxis im ganzen Betreibungskreis. Sie legt in Zusammen- arbeit mit den Regionalstellen die Arbeitsabläufe und die Zuständig- keiten im Detail fest. Dabei achtet sie auf effiziente Abläufe und ge- währleistet ein breites Dienstleistungsangebot in den Regionen.
§ 3
1 Die Regionalstellen sind zuständig für ordentliche Betreibungen auf Pfändung und auf Konkurs von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz oder Sitz in einer Gemeinde ihrer Region gemäss § 1 Abs.
2 der Verordnung über die Betreibungskreise.
2 Für ordentliche Betreibungen von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz oder Sitz in Schaffhausen, Bargen, Beringen, Buch- berg, Merishausen, Neuhausen am Rheinfall und Rüdlingen ist die Abteilung Betreibungen in Schaffhausen zuständig.
3 Die Abteilung Betreibungen in Schaffhausen ist ausschliesslich zu- ständig für Betreibungen auf Sicherheitsleistung, Betreibungen auf Pfandverwertung, Wechselbetreibungen, Arreste, Retentionen, Ei- gentumsvorbehalte und Viehverschreibungen für den ganzen Kan- ton.
4 Auszüge aus dem Betreibungsregister können Berechtigte beim Betreibungsamt Schaffhausen oder bei einer Regionalstelle einho- len.
§ 4
1 Das Obergericht als Aufsichtsbehörde über das Schuldbetrei- bungs- und Konkurswesen wählt die Betreibungsbeamtinnen und - beamten des Betreibungsamts Schaffhausen und der Regionalstel- len sowie deren Stellvertretungen.
2 Die Leitung des Betreibungs- und Konkursamts Schaffhausen, die Abteilungsleitung Betreibungen Schaffhausen sowie die Leitung ei- ner Regionalstelle bedarf des eidgenössischen Fachausweises "Fachfrau/Fachmann Betreibung und Konkurs" oder einer gleichwer- tigen Ausbildung. Zuständigkeit Wahl der Betrei- bungsbeamtin- nen und -beamten
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3) und in die kantonale Ge- Inkrafttreten
1/2017