Standeskommissionsbeschluss über Personalregelungen in der Corona-Krise (172.318)
    CH - AI

    Standeskommissionsbeschluss über Personalregelungen in der Corona-Krise

    Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über Personalregelungen in der Corona-Krise (StKB Personalregelungen) vom 28. April 2020 (Stand 19. Juni 2020) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Personalverordnung vom 30. November
    1998, beschliesst:

    Art. 1 Zweck

    1 Dieser Beschluss regelt personalrechtliche Belange, die in der Corona-Kri - se von besonderer Bedeutung sind.
    2 Er gilt für die Mitarbeitenden des Kantons, ausser für die Lehrpersonen des Gymnasiums und die Mitarbeitenden des Altersheims Torfnest sowie des Gesundheitszentrums Appenzell.

    Art. 2 * ...

    Art. 3 * ...

    Art. 4 * ...

    Art. 5 Erfassung der Arbeitszeit

    1 Sind aufgrund von Anweisungen des Arbeitgebers oder wegen Arbeitsrück - gangs weniger Stunden als die Sollarbeitszeit zu leisten, ist in der Arbeits - zeitkontrolle die effektiv geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Die Differenz zur Sollarbeitszeit geht zu Lasten der Gleitarbeitszeit.

    Art. 6 Mehrarbeit zu Lasten von Minusstunden

    1 Sind wegen der Corona-Krise Minusstunden angefallen, kann die Departe - mentsvorsteherin oder der Departementsvorsteher die Leistung von Mehrar - beit anordnen, wenn dies für die Mitarbeitenden zumutbar ist.
    2 Die Mehrleistung wird im Umfang von maximal 10 Stunden pro Monat mit den Minusstunden verrechnet. Die Verrechnung kann im Maximum für sechs Monate vorgenommen werden.

    Art. 7 * ...

    Art. 8 * ...

    Art. 9 * ...

    Art. 10 Inkrafttreten

    1 Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
    2 Er gilt bis zum 31. Dezember 2020.
    3 Sollte es die Situation zulassen, wird er bereits vorher aufgehoben, erfor - dert es die Situation, kann er angepasst oder verlängert werden.
    Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

    28.04.2020 01.05.2020 Erlass Erstfassung 2020-11

    09.06.2020 19.06.2020 Art. 2 aufgehoben 2020-15

    09.06.2020 19.06.2020 Art. 3 aufgehoben 2020-15

    09.06.2020 19.06.2020 Art. 4 aufgehoben 2020-15

    09.06.2020 19.06.2020 Art. 7 aufgehoben 2020-15

    09.06.2020 19.06.2020 Art. 8 aufgehoben 2020-15

    09.06.2020 19.06.2020 Art. 9 aufgehoben 2020-15

    Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 28.04.2020 01.05.2020 Erstfassung 2020-11

    Art. 2 09.06.2020 19.06.2020 aufgehoben 2020-15

    Art. 3 09.06.2020 19.06.2020 aufgehoben 2020-15

    Art. 4 09.06.2020 19.06.2020 aufgehoben 2020-15

    Art. 7 09.06.2020 19.06.2020 aufgehoben 2020-15

    Art. 8 09.06.2020 19.06.2020 aufgehoben 2020-15

    Art. 9 09.06.2020 19.06.2020 aufgehoben 2020-15

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