Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung des Feuerbrandes (916.131)
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Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung des Feuerbrandes

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung des Feuerbrandes vom 12. Juni 2001 (Stand 30. August 2005) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 4 der Verordnung über die Bekämpfung gefährlicher Pflan - zenkrankheiten vom 20. November 2000, beschliesst:

Art. 1 Zweck

1 Dieser Beschluss regelt die Pflanzverbote und die Entschädigungen im Zu - sammenhang mit der Bekämpfung des Feuerbrandes auf dem Gebiet des Kantons Appenzell I.Rh.

Art. 2 Pflanzverbot

1 Neuanpflanzungen hochanfälliger Pflanzen gemäss Anhang sind auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt.

Art. 3 Entschädigungen Obstbäume

1 Für die fristgerechte Rodung und Beseitigung befallener Obstbäume von über 2 m Höhe erhalten die Eigentümer 1 ) folgende Entschädigungen: a) Durchmesser bis 19 cm: Fr. 50.-- b) Durchmesser zwischen 20–29 cm: Fr. 125.-- c) Durchmesser zwischen 30–39 cm: Fr. 175.-- d) Durchmesser zwischen 40–49 cm: Fr. 250.-- e) Durchmesser zwischen über 50 cm: Fr. 300.--
2 Die Messung des Durchmessers erfolgt bergseits 1 m über Boden.
3 Für jeden korrekt gerodeten und entsorgten Obstbaum wird ein junger Obstbaum zur Verfügung gestellt.
1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Ge - schlechter.

Art. 4 Entschädigungen Zier- und Wildpflanzen

1 Bei der fristgerechten Rodung und Beseitigung befallener Zier- und Wild - pflanzen werden nur die Kosten der fachgerechten Entsorgung inklusive Transport in die nächstgelegene Entsorgungsstelle entschädigt.

Art. 5 * Ersatzvornahme

1 Das Roden und die Beseitigung der befallenen Pflanzen hat nach den Vor - schriften des Bundes und gemäss Verfügung des Land- und Forstwirt - schaftsdepartementes zu erfolgen.
2 Die Ausführung der verfügten Arbeiten muss der Fachstelle für Obstbau und Pflanzenschutz (nachfolgend Fachstelle genannt) schriftlich gemeldet werden.
3 Erledigt der Eigentümer die verfügten Arbeiten nicht innert der gesetzten Frist, so veranlasst die Fachstelle die Ausführung. Die Kosten gehen zu Las - ten des Eigentümers. Es erfolgt weder eine Entschädigung noch eine Ersatzleistung.
4 Im Übrigen gilt Art. 13 der Verordnung über die Bekämpfung gefährlicher Pflanzenkrankheiten vom 20. November 2000.

Art. 6 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

12.06.2001 12.06.2001 Erlass Erstfassung -

30.08.2005 30.08.2005 Art. 5 geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 12.06.2001 12.06.2001 Erstfassung -

Art. 5 30.08.2005 30.08.2005 geändert -

Kanton Appenzell Innerrhoden Anhang 1 : Hochanfällige Pflanzen (Stand 12. Juni 2001 ) Cotoneaster salicifolius floccosus Heimat/Herkunft: West - China Wuchs: Strauch 3 - 4 m hoch, Zweige überhängend. Blatt: Immergrün; 4 - 8 cm lang, schmal lanzettlich mit eingerolltem Blattrand. Oberseite glä n zend grün, Unterseite filzig behaart. Blattstiele rötlich - grün, behaart. Blüte: Im Mai/Juni, in vielen zu 3 - 4 cm breiten Doldenrispen. Blütenblätter weiss, abstehend. Staubblätter rot. Blüten 7 - 9 mm breit. Frucht: kugelig, 4 - 6 mm lang, rot, matt, tei lweise leicht behaart, mit 3 Nüs s- Cotoneaster bullatus Wuchs: Strauchig, breit ausladend, bis ca. 3 m hoch. Blätter: Sommergrün, länglich bis eiförmig, spitzig, 3 - 7 cm lang, Oberseite glänzend dunkelgrün, etwas runzelig. Unterseite stark behaart. Halbkrei s- förmige Blattnarben mit 3 Spuren. Blüte: Im Mai/Juni, 5 - 6 mm breit, kugelig mit 5 rosaroten, einwärtsgebog nen Bl ü tenblättern. Kelchblätter breit, sehr kurz, behaart. Früchte: Leuchtend dunkelrot, glänzend. 8 - 11 mm breit. Oft leicht behaart. K nospen: Länglich, oft zugespitzt, halboffen und dicht b e haart. Cotoneaster franchetti Wuchs: Strauch, bis 2 m hoch, aufrecht, lang überhängende Triebe. Blätter: Halbimmergrün, an geschützten Orten auch immergrün. 2 - 3,5 cm lang, oval bis breitlanzettlic h. Oberseite glänzend grün, Unterseite silbe r- graufilzig, Blat t rand fein bewimpert.
Blüte: Im Juni, weisslich - rosa, bis 9 mm hoch, an Kurztrieben. Früchte: Eiförmig, orange - rot, zahlreich, sehr lange haftend, leicht behaart. Rinde: Dicht graufilzig behaart . Ansprüche: Auf guten Gartenböden, auch trockenen Standorten, in g e- schützten Lagen. Eigenschaften: Bedingt frosthart, Bodenschutz im Winter. Cotoneaster watereri Heimat/Herkunft: Cultivar Wuchs: Strauch 2,5 - 4 m hoch und meist genauso breit, stark üb erhängend - niederliegend. Zweige dunkelbraun mit wenigen Lentizellen. Blatt: Wintergrün - immergrün, 7 - 10 cm lang, 2,5 - 4 cm breit, mattgrün, wenig runz e lig. Blüte: Im Juni, weiss, in kleinen Doldentrauben. Frucht: Hellrot und glänzend, 8 - 9 mm dick. Zahlreic h, in bre i ten Ständen. Cotoneaster watereri 'Cornubia' Heimat/Herkunft: Cultivar. Wuchs: Sehr stark wachsender grosser Strauch von 4 m Höhe und Breite mit schräg au f wärts gerichteten Zweigen. Blatt: Wintergrün; sehr gross, bis 10 cm lang und 4 cm breit , ledrig. Oberse i- te mat t grün, Unterseite hellgrün. Blüte/Frucht: Blüten im Juni, weiss, in Doldentrauben; Früchte blutrot glä n- zend, kugelig, in grossen Fruchtständen, September bis Dezember. Boden/Standort: Keine besonderen Ansprüche; liebt volle Sonne.
Cotoneaster salicifolius 'Herbstfeuer' Heimat/Herkunft: Cultivar Wuchs: Kriechender Strauch 20 - 40 cm hoch mit sich schnell ausbreitenden, dem Boden flach aufliegenden und sich bewurzelnden Trieben. Blatt: Immergrün; 4 - 6 cm lang, elliptisch, zugespitzt. Oberseite ledrig, du kelgrün und leicht runzelig; Unterseite hellgrün und kahl. Blüte/Frucht: Blüten im Juni, weiss; Früchte hellrot, schwach glänzend, kahl, 5 - 7 mm breit. Boden/Standort: Keine besonderen Bodenansprüche, verträgt Halbscha t- ten.
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