Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulbetrieb der Volksschule während der Corona-... (411.013)
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    Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulbetrieb der Volksschule während der Corona-Pandemie

    Kanton Appenzell Innerrhoden Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulbetrieb der Volksschule während der Corona-Pandemie (LSKB COVID-19 Volksschule) vom 30. April 2020 (Stand 4. Mai 2020) Die Landesschulkommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 69 Abs. 3 des Schulgesetzes beschliesst:

    Art. 1 Zweck

    1 Dieser Beschluss regelt in Rücksicht auf die besondere Situation der Co - rona-Pandemie das Erforderliche für einen geordneten Abschluss des Schuljahres 2019/20.

    Art. 2 Zeugnisse

    1 Am Ende des Schuljahres werden Zeugnisse ohne Noten ausgestellt. Sie enthalten einen vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Vermerk zur Corona-Pandemie.

    Art. 3 Elterngespräche

    1 Zwischen dem 16. März 2020 und dem Schuljahresende finden keine El - terngespräche statt.

    Art. 4 Promotion

    1 Für das Schuljahr 2020/2021 werden alle Schülerinnen und Schüler pro - moviert.
    2 Eine Repetition oder ein Wechsel in die Kleinklasse ist auf Empfehlung der Lehrperson im Einvernehmen mit den Inhabern der elterlichen Sorge mög - lich.

    Art. 5 Zeitliche Geltung

    1 Dieser Beschluss tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2020.
    Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

    30.04.2020 04.05.2020 Erlass Erstfassung 2020-12

    Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 30.04.2020 04.05.2020 Erstfassung 2020-12
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