Verordnung über die Umschreibung der Militärsektion Domdidier (511.28)
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Verordnung über die Umschreibung der Militärsektion Domdidier

1 Verordnung vom 14. Januar 2003 über die Umschreibung der Militärsektion Domdidier Der Staatsrat des Kantons Freiburg in Erwägung: Der Sektionschef von Montagny, Herr Armand Rosset, ist am 24. Dezember 2002 verstorben. Seine Stelle wird nicht neu besetzt. Daraus folgt, dass die Sektion Montagny aufgelöst und mit einer anderen Militärsektion zusammengelegt we rden muss. Auf Grund der geografischen Nähe werden die Gemeinden der Sektion Montagny mit der Militärsektion Domdidier zusammengelegt. Auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion, beschliesst:

Art. 1

Die Militärsektion Montagny, die di e Gemeinden Dompierre, Léchelles, Mannens-Grandsivaz, Montagny und Russy umfasst, wird aufgelöst.

Art. 2

Die Militärsektion Domdidier umfa sst neu die Gemeinden Delley, Domdidier, Dompierre, Gletterens, Léchelles, Mannens-Grandsivaz, Montagny, Portalban, Russy, Saint-Aubin und Vallon.

Art. 3

Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt.
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