Beschluss über den Beitritt zur Übereinkunft vom 26. März 1828 für die Organisation des Bistums Basel
1) ,
4. Dieser Beschluss ist zusammen mit dem Konkordatstext und den für den Beitritt des Kantons erforderlichen Zusatzverträgen nach deren Inkrafttre- ten
2) im Amtsblatt zu veröffentlichen
3) und in die kantonale Gesetzes- sammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) SHR 101.000.
2) In Kraft getreten am 19. Juli 1978.
3) Amtsblatt 1978, S. 729.
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