Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen
1) , Art. 4 des Organisa-
2) , Art. 5 des Gemeindegesetzes
3) , ng einer bürgerfreundlichen und en die Stadt und der Kanton die Lebensmittelkontrolle, durch das Amt für Lebensmit telkontrolle und Umweltschutz (ALU) in Zusammenarbeit mit der städtischen Lebensmittel- kontrolle gemäss den nachstehenden Ziffern 2 - 7. durch den Kantonstierarzt oder di e Kantonstierärztin (Vete- rinäramt) mit dem Veterinärdienst der Stadt Schaffhausen gemäss den nachstehenden Ziffern 8 - 10. petenzen der Stimmberechtigten barung nicht eingeschränkt. Zweck und Geltungsbereich
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen II. Lebensmittelkontrolle
Art. 2 Die städtische Lebensmittelkontrolle wird unter Beibehaltung ihrer
gesetzlichen Aufgaben und Kompetenzen dem ALU zur Zusam- menarbeit zugewiesen. Eine weitergehende Integration bleibt als Option für die Zukunft vorbehalten.
Art. 3
1 Das ALU übernimmt die administrative und fachliche Leitung der städtischen Lebensmittelkontrolle und stellt deren Stellvertretung sicher.
2 Es stellt dem städtischen Lebensmittelkontrolleur einen angemes- senen Arbeitsplatz einschliesslich der notwendigen Infrastruktur zur Verfügung.
Art. 4
1 Der Tätigkeitsbereich der städtischen Lebensmittelkontrolle bleibt grundsätzlich im bisherigen Umfang erhalten.
2 Dazu gehören insbeso ndere folgende Aufgaben: Lebensmittelkontrolle gemäss Bundesrecht und Risikoana- lyse des ALU, Bauberatung und Bauabnahm en im Lebensmittelbereich, Spezialaufträge des Gesundheitsreferates der Stadt, Information des Gesundheitsreferates der Stadt mittels: - Inspektionsberichte mit Beanstandungen, - Untersuchungsberichte mit Beanstandungen, - alle Untersuchungsberichte Trinkwasser, - alle Badewasserberichte, - monatlicher Zusammenzug aller Inspektionen, - allenfalls weitere Informationen, - Tätigkeitsbericht für Geschäftsbericht des Stadtrates. Entgegennahme von Klagen über Bau- und Wohnungshy- giene, Führung der Buchhaltung und Abrechnung mit den Gewer- bebetrieben (Probe nvergütung), Preiskontrolle wie vom Bund vorgeschrieben, Leistungsziel Lebensmittel- kontrolle Leistungs- auftrag des ALU Aufgaben der städtischen Lebensmittel- kontrolle
Organisation der Pilzkontrolle der Stadt Schaffhausen mit Führung der entsprechenden Konten der Stadt Schaffhau- sen, Lebensmittelkontrolle der Gemeinde Hemmental, Archivierung der Akten. Entgelt weitergehende Leis- ALU für Leitung, Stellvertretung und Mit- keiten und Infrastruktur (inkl. Experti- ss separater Aufstellung abgegolten. gung zusätzlicher Leistungen gemäss Personalunion, zusätzlich zu Bezug von weitergehenden Leistungen Dienstverhältnis Finanzieller Beitrag der Stadt Schaffhausen an das ALU Leistungsziele Veterinärwesen
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Art. 9
Leitung, Organisation und Aufsicht der - Fleischkontrolle (Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Probeentnahmen, Tierschutz- und Tierseuchenüberwa- chung) - Kontrolle der Fleischverarbeitung in Schlachtanlagen an- gegliederten Betrieben sowi e in Betrieben mit Exportzu- lassung - Entsorgung der tierischen Abfälle (Tierkörperbeseitigung) - Pferdekontrolle. Administration, inkl. Archivierung der Akten, und Personalfüh- rung in den Bereichen gemäss vorstehendem Absatz 1. Personelle und finanzielle Entscheidungen gemäss der Kompe- tenzdelegation Veterinärdienst. Erstellen des Budgets und Rech nungsführung der entspre- chenden Kostenstellen der Stadt. Vorbereitung von Anträgen zu Handen des Stadtrates. Fachliche Auskünfte gegenüber Medien. Information des Gesundheitsreferates der Stadt mittels: - Besprechungen mit der Vorsteherin bzw. dem Vorsteher des Gesundheitsreferates der Stadt Schaffhausen i. R. halbjährlich sowie im Rahmen der Budgetvorbereitung und bei Bedarf. - Jahresbericht mit Statistik.
Art. 10 Die Stadt Schaffhausen stellt die Räumlichkeiten für die Arbeits-
plätze des Kantonstierarztes und seines Personals an der Schlachthofstrasse 23, 8200 Schaffhausen, sicher. Für die Benüt- zung durch das kantonale Veterin äramt vergütet der Kanton der Stadt die Hälfte der gesamten Mietkosten (einschl. Nebenkosten). Aufgaben der Leitung Räumlichkeiten
4) ). Die Vorsteherin bzw. der Vorsteher wird wie im Leistungs- r das jeweils zuständige Ge- dienst/Lebensmittelkontrolle e für die beiden Bereiche ntrolleurs anfallen (Lebens- gen führen, Bussen, Gebühren derzeit geändert werden. Ende des folgenden Jah- d auf den 1. Januar 2003 in Aufsicht und anwendbares Recht Ä nderung der Vereinbarung Vertragsdauer, Auflösung der Vereinbarung Inkrafttreten der Vereinbarung
Feedback