Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren
                            Sachverständige im Strafverfahren: Verordnung  Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im  Strafverfahren  Vom 2. November 2010 (Stand 1. Januar 2011)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,  gestützt auf Art. 183 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   sowie § 30 des Gesetzes über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG  StPO) vom 13. Oktober 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel
                            1  Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel sind  amtliche Sachverständige für die Bereiche der forensischen Medizin, der forensischen Genetik, der fo  -  rensischen Chemie und Toxikologie sowie der forensischen Molekularbiologie, namentlich für:  die Untersuchung und Spurensicherung an lebenden und verstorbenen Personen und die  Rekonstruktion von Tatabläufen;  die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder des Reinheitsgrads von Stoffen und  den Nachweis von Betäubungsmitteln, Giften und Medikamenten;  die Erstellung und die Interpretation von DNA-Profilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
                            1  Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden der forensisch-psychiatrischen Abteilung der Universitären  Psychiatrischen Kliniken Basel sind amtliche Sachverständige für forensisch-psychiatrische Untersu  -  chungen und Begutachtungen.  Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Januar 2011 wirksam.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SR  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SG  257.100  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
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