Reglement betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Tram- und Buskosten an... (BeE 491.200)
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Reglement betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Tram- und Buskosten an Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Bettingen

Tram- und Buskostenbeiträge an Jugendliche: Reglement Reglement betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Tram- und Buskosten an Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Bettingen Vom 11. Februar 2003 (Stand 22. März 2018) Der Gemeinderat Bettingen, gestützt auf § 30 Abs. 1 Ziff. 6 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Bettingen vom 26. April 2016
1 ) ,
2 ) beschliesst:

§ 1

1 Für Kinder und Jugendliche, welche in Bettingen wohnen oder deren Erziehungsberechtigte in Bet - tingen Wohnsitz haben, gewährleistet die Gemeinde Bettingen pro Jahr einen maximalen Beitrag von CHF 200 an die Tram- und Buskosten.
2 Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat.

§ 2

1 Beiträge können nur gewährt werden:
3 )
4 ) wenn eine Schule / ein Lehrbetrieb besucht wird;
5 ) wenn das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten gemäss Steuerdeklaration die Höhe von CHF 45'000 p.a. nicht überschreitet;
6 ) wenn das steuerbare Vermögen der Erziehungsberechtigten gemäss Steuerdeklaration die Höhe von CHF 100'000 p.a. nicht überschreitet;
7 ) bis zur Vollendung des 18. Altersjahres.
2 Die Anspruchsvoraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.

§ 3

1 Beiträge werden ausgerichtet an Gesuchstellende, sofern diese seit mindestens drei Jahren in Bettin - gen wohnhaft sind.
2 In Ausnahmefällen kann die Frist abgekürzt werden.

§ 4

1 Das Gesuch auf Ausrichtung von Beiträgen ist jeweils vor Beginn des Schuljahres bis zum 31. Juli mit folgenden Unterlagen einzureichen:
8 )
9 ) Personalien der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sowie der Erziehungsberechtig - ten; ) Fotokopie des Schüler- oder Lehrlingsausweises bzw. eine aktuelle Bestätigung der Schu -
11 ) Fotokopie der letzten Steuer- bzw. Veranlagungsverfügung. BeE 111.100
2) Fassung vom 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
3) Fassung vom 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
4) Eingefügt am 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
5) Eingefügt am 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
6) Eingefügt am 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018) Eingefügt am 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
8) Fassung vom 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
9) Eingefügt am 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
10) Eingefügt am 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
11) Eingefügt am 5. März 2018, in Kraft seit 22. März 2018 (KB 17.03.2018)
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Tram- und Buskostenbeiträge an Jugendliche: Reglement
2 Es müssen die vollständigen Unterlagen beigelegt werden. Inkrafttreten Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird auf den 1. Juli 2003 wirksam.
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